Die Hans Paul Gessner Stiftung fördert wirkungsorientierte Projekte zur Unterstützung kranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Diese Fördergrundsätze geben Ihnen eine erste Orientierung, ob Ihr Vorhaben zu uns passt. Sie dienen als Antragsleitfaden und Einladung zum Dialog – eine frühzeitige, unverbindliche Kontaktaufnahme ist ausdrücklich willkommen.
Wer kann sich bewerben?
Gemeinnützige Organisationen (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, z.B. Universitäten, Krankenhäuser, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Vereine, gGmbHs, Stiftungen)
Was fördern wir?
Rehabilitation, Onkologie, Pädiatrie, Prävention, Unterstützung von Familien
Wo fördern wir?
Insbesondere in der Metropolregion Rhein-Neckar
Wie beantragen?
Formlos per E-Mail, ganzjährig. Nähere Informationen und benötigte Angaben sind unter Antragsverfahren zu finden
Wie schnell?
Erste Rückmeldung in der Regel innerhalb von 14 Tagen
Eine unverbindliche Kontaktaufnahme im Vorfeld der Antragstellung wird ausdrücklich begrüßt.
Anträge können ganzjährig, formlos und per E-Mail in deutscher Sprache eingereicht werden. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Informationen zur antragstellenden Organisation
Kurzbeschreibung der Organisation und ihrer Ziele
Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechperson
Projekttitel und Beschreibung des Vorhabens
Zielsetzung und geplante Wirkung
grobe Zeit- und Budgetplanung sowie Finanzierungsübersicht
gewünschter Förderbetrag
Die Stiftung bemüht sich um eine zügige Bearbeitung, übernimmt jedoch keine Gewähr für bestimmte Bearbeitungsfristen.
Die Hans Paul Gessner Stiftung wurde im Andenken an ihren Gründer errichtet. Sie engagiert sich für die Rehabilitation und Unterstützung junger Menschen mit schweren Erkrankungen.
Wir verstehen Förderung als partnerschaftliche Zusammenarbeit. Neben der Linderung körperlicher Folgen behalten wir auch das familiäre Umfeld im Blick – denn Krankheit betrifft immer mehr als nur die betroffene Person.
Unsere Förderungen sollen wirksam, nachvollziehbar und nachhaltig sein. Ziel ist es, Projekte zu ermöglichen, die über die Förderung hinaus Bestand haben oder weiterentwickelt werden können.
Die Stiftung fördert im Rahmen ihrer Satzung und im Einklang mit den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorgaben ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke gemäß der Abgabenordnung, insbesondere:
Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), vor allem in den Bereichen Onkologie und Pädiatrie sowie in der Prävention und Gesundheitsvorsorge
Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), insbesondere zugunsten von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO
Gefördert werden vorrangig wirkungsorientierte Projekte von Umsetzungspartnern, die einen klaren Beitrag zum Stiftungszweck leisten.
Um den spezifischen Beitrag der Hans Paul Gessner Stiftung sichtbar zu machen, unterstützen wir bevorzugt:
eigenständige, in sich abgeschlossene Projekte
Vorhaben mit hoher Reichweite oder Hebelwirkung
Projekte, die Familien ausdrücklich mit einbeziehen
Die Stiftung verfolgt einen Hilfe-zur-Selbsthilfe-Ansatz. Förderungen sind daher in der Regel zeitlich begrenzt (meist bis zu drei Jahre) und können degressiv ausgestaltet sein. Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder -dauer besteht nicht.
Eine Förderung setzt voraus, dass:
der Antragsteller eine gemeinnützige Organisation ist und einen gültigen Freistellungsbescheid vorlegen kann
das Projekt steuerbegünstigten Zwecken gemäß §§ 52 oder 53 AO entspricht
In der Regel fördern wir nicht:
laufende Betriebskosten und institutionelle Grundfinanzierungen
sehr kleine Förderbeträge bei insgesamt hohem Finanzierungsbedarf
Darlehen, Kredite, Bürgschaften oder vergleichbare Finanzinstrumente
Dauer- oder Anschlussfinanzierungen
Stipendien für Schule oder Studium
Auslands- und Entwicklungsprojekte
allgemeine Spendenanfragen ohne konkreten Projektbezug
politische oder religiöse Zwecke
Kritisch prüfen wir insbesondere:
Projekte, die originär in der Verantwortung staatlicher Stellen liegen
Personalkosten, insbesondere bei befristeten oder prekären Beschäftigungsverhältnissen
Förderentscheidungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen, im Rahmen der verfügbaren Mittel sowie unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung getroffen.
Die Gewährung einer Förderung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch. Auch bei Erfüllung aller Förderkriterien besteht kein Anspruch auf Bewilligung oder auf Begründung einer Ablehnung.
Fördermittel sind ausschließlich zweckgebunden und wirtschaftlich zu verwenden. Änderungen im Projektverlauf sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen und mit ihr abzustimmen.
Der Förderempfänger ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Eine Haftung der Stiftung für Schäden im Zusammenhang mit der Projektdurchführung ist ausgeschlossen.
Bei einer Förderzusage seitens der Hans Paul Gessner Stiftung werden folgende Unterlagen benötigt:
Aktuelle Satzung
Gültiger Freistellungsbescheid gem. §60AO
Gemeinsam erstellter Fördervertrag
Öffentlichkeitsarbeit seitens des Förderempfängers
Ggf. Angaben zur Evaluation des Projekts
Ggf. Angaben zur Nachhaltigkeit/Langfristigkeit des Projekts